Ehrungsabend bei der Feuerwehr Sprötze : Verdiente Mitglieder wurden ausgezeichnet

Geschrieben von Datum: 28. Oktober 2018Kategorien: Aktuelles

Sprötze Mehrere verdiente Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Sprötze sind jetzt im Rahmen eines besonderen und bereits traditionsreichen Ehrungsabends für ihre jahrelangen, herausragenden Dienste in der Freiwilligen Feuerwehr ausgezeichnet worden. Hierbei erhielt Eberhard Wentzien durch Kreisbrandmeister Volker Bellmann das Ehrenzeichen des niedersächsischen Landesfeuerwehrverbands für 60-jährige Mitgliedschaft. Ehrenortsbrandmeister Henry Geist wurde durch Bellmann weiterhin für 50-jährige Mitgliedschaft ausgezeichnet. In Abwesenheit wurde weiterhin Rolf Kröger für 60-jährige Mitgliedschaft geehrt, und das niedersächsische Ehrenzeichen für 25-jährigen aktiven Dienst erhielt – ebenfalls abwesend – Tobias Foth. In seiner Laudatio bedankte sich Volker Bellmann bei allen Geehrten für ihren Dienst in der Feuerwehr und betonte, dass sie alle Vorbilder in der Feuerwehr sind. Dankesworte für alle Jubilare gab es nicht nur vom Kreisbrandmeister, auch Buchholz Bürgermeister Jan-Hendrik Röhse, der stellvertretende Stadtbrandmeister Christian Matzat und Ortsbrandmeister Thomas Meschkat sowie Ortsbürgermeisterin Heidemarie Micheel dankten den Jubilaren für ihre jahrzehntelangen Verdienste in der Feuerwehr.

Henry Geist war während seiner aktiven Dienstzeit zwölf Jahre Ortsbrandmeister und weitere zwölf Jahre stellvertretender Ortsbrandmeister. Auch als Stadtausbildungsleiter der Feuerwehren der Stadt Buchholz machte sich Geist einen Namen. Bei Eberhard Wentzien stand stets die Sicherheit im Vordergrund. Viele Jahre fungierte er als Sicherheitsbeauftragter sowohl in Sprötze als auch bei der Buchholzer Stadtfeuerwehr. Auch als stellvertretender Gruppenführer war Wenztien viele Jahre aktiv. Er ist der Sprecher der Altersabteilung der Feuerwehr Sprötze.

In die Dankesworte und Laudatien eingeschlossen wurden auch Rolf Kröger und Tobias Foth, die dem Ehrungsabend aus unterschiedlichen Gründen nicht beiwohnen konnte.        -kpw-