Die Brandsimulationsanlage (BSA) ist eine Einrichtung der Feuerwehr, in denen die Arbeitsbedingungen bei Bränden simuliert werden. Die wichtigste Verwendung dieser Anlagen ist für die Ausbildung von Feuerwehrleuten.
Bei mittleren Raumtemperaturen von 300°C bis 400°C und bis zu 500°C (unter der Decke bei der Simulation) lernen die Teilnehmer mit den körperlichen und psychischen Belastungen, die im Einsatz vorherrschen können, umzugehen.

In der BSA haben Atemschutzgeräteträger die Möglichkeit zu verschiedenen Übungslagen realitätsnah den sogenannten Innenangriff in einem Gebäude zu üben, die bei einem Gebäudebrand entstehen können. Unter anderem kann eine Rauchgasdurchzündung im Übungseinsatz kontrolliert eingespielt werden.

Sechs von 20 Trainern der Kreisfeuerwehr betreuen die Anlage und geben den 16 Teilnehmern bei der Durchführung diverse Tipps für den „Ernstfall“.
Im theoretischen Teil findet eine Sicherheitsbelehrung sowie die Unterweisung für den ESA Anschluss statt. Das Wissen der Teilnehmer zum Thema Brandphänomene, Einsatztaktisches Vorgehen sowie Neuerungen werden aufgefrischt, vertieft bzw. vermittelt.

Es werden folgende modulare praktische Trainingseinheiten angeboten:

Das Modul 1 beinhaltet eine kurze theoretische Einführung sowie einen praktischen Teil.
Die teilnehmenden Einsatzkräfte/ Teilnehmer erleben die extreme Belastung durch Hitze, welche beaufschlagt wird, so realitätsnah wie möglich. Auch die Grenzen der Schutzkleidung werden aufgezeigt, um ein zu nahes Vorgehen und nicht optimales handhaben des Strahlrohres im Ernstfall zu vermeiden.

Das Modul 2 beinhaltet zwei praktische Teileinheiten, welche sich voneinander im Anspruch leicht steigern. Die Teilnehmer werden hier ihr mitgebrachtes Wissen in die Tat umsetzen (Beispielsweise: Stahlrohrführung, Schlauchmanagement, Orientierung, etc.). Hier hat der Trainer eine begleitende Rolle und beaufsichtigt den sicheren Ablauf.
Der Trupp agiert selbstständig nach dem „Einsatzbefehl“.

Modul 3
In einem weiteren Modul sollen mehrere Übungs-Szenarien für die Feuerwehren angeboten werden.

Worum geht es?

Das Modul 3 baut auf die Erfahrungen aus den Modulen 1 + 2 auf und bindet zusätzlich taktische Elemente ein. Dieses Modul besteht aus Einsatzübungen an einem Trainingstermin. Es geht darum, dass ihr als selbstständige Staffel oder Gruppe mit eurer eigenen Ausrüstung die vorgegebenen Übungslagen abarbeitet. Das Trainerteam stehen euch beratend zur Seite und greifen bei Bedarf ein. Ihr seid also nicht ganz auf euch allein gestellt.

Was benötigt ihr?

Nachdem ihr euch für einen Termin angemeldet habt, findet ihr euch rechtzeitig am bestätigten Termin in Staffelstärke (bei einem Staffelfahrzeug) oder in Gruppenstärke (bei einem Löschgruppenfahrzeug) an der BSA ein.

Variante 1

Eure Staffel muss zwingend vollständig sein!

  • Staffelführer (Gruppenführer) mit entsprechender Ausbildung
  • Maschinist mit entsprechender Ausbildung
  • Angriffstrupp AT-tauglich und mit absolvierten Modulen 1+2
  • Wassertrupp AT-tauglich und mit absolvierten Modulen 1+2

oder

Variante 2

Eure Gruppe muss zwingend vollständig sein!

  • Gruppenführer mit entsprechender Ausbildung
  • Maschinist mit entsprechender Ausbildung
  • Angriffstrupp AT-tauglich und mit absolvierten Modulen 1+2
  • Wassertrupp AT-tauglich und mit absolvierten Modulen 1+2
  • Schlauchtrupp AT-tauglich und mit absolvierten Modulen 1+2

Als Gruppenführer und Maschinisten eingesetzte Übungsteilnehmer müssen den entsprechenden Lehrgang absolviert haben, sowie als Maschinist eingesetzter Übungsteilnehmer auch den für das Fahrzeug erforderlichen Führerschein besitzen. Unter Atemschutz eingesetzte Übungsteilnehmer müssen die Module 1 + 2 durchgeführt haben.

Zudem bringt ihr ein Einsatzfahrzeug mit, welches mindestens mit der löschtechnischen Ausstattung für eure Mannschaftsstärke ausgerüstet ist, sowie Platz für vier Atemschutzgeräte hat (Kabine oder Aufbau). Je nach Ausstattung können es auch sechs sein. Die Atemschutzgeräte werden vor Ort durch Atemschutzgeräte der BSA ausgetauscht so dass eure Atemschutzgeräte einsatzbereit bleiben . Auch genutzte Schläuche können vor Ort getauscht werden. Getränke (Wasser) werden bereitgestellt; weitere Verpflegung muss mitgebracht werden.

Anforderungen an einen sicheren Übungsbetrieb:

Die körperlichen und fachlichen Anforderungen an die Übungsteilnehmer, insbesondere der Atemschutzgeräteträger, sind in den Unfallverhütungsvorschriften (UVV) „Feuerwehren“ und der Feuerwehr-Dienstvorschrift (FwDV) 7 enthalten und gelten auch für Atemschutzeinsätze in Brandübungsanlagen.

Ziel dieser Ausbildung

Wir wollen euch die Möglichkeit geben, unter realitätsnahen aber sicheren Bedingungen taktische Vorgehensweisen zu erlernen oder zu vertiefen. Dabei soll auch die Mannschaft und die Führungskraft außerhalb des Gebäudes eingebunden werden.

Lehrgangsvoraussetzungen:

Mindestalter von 18 Jahren. Erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zum Truppmann. Erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zum Atemschutzgeräteträger. Eine zum Übungstermin gültige Atemschutztauglichkeit gem. G 26.3. Die erfolgreiche Teilnahme an einer Belastungsübung in einer Atemschutz-Übungsanlage, nicht länger als 12 Monate zurück liegend.

Die Ausbilder.

Daniel Boysen

Dominik Fürch

stv. Ausbildungsleiter
d.fuerch@feuerwehr-lkharburg.de

Marco Petersen

stv. Ausbildungsleiter
m.petersen@feuerwehr-lkharburg.de