Nach der Feuerwehrdienstvorschrift 7 (FwDV 7 – Atemschutz –) muss jeder Atemschutzgeräteträger innerhalb von zwölf Monaten mindestens eine Belastungsübung in einer Atemschutzübungsstrecke nach DIN 14 093 absolvieren. Bei der Belastungsübung ist mit einem Atemluftvorrat von 1.600 Litern eine altersabhängige Gesamtarbeit zwischen 60 kJ und 80 kJ zu erbringen.

Ablauf der Belastungsübung

Die Belastungsübung bei der Begehung der Atemschutzübunganlage an der FTZ Hittfeld hat folgenden Ablauf:

  1. Prüfung der Atemschutztauglichkeit (FeuerON, Atemschutzpass, Untersuchungsbogen)
  2. Ausgabe von Transponderarmbändern an die Teilnehmer
  3. Anlegen der Schutzbekleidung und Atemschutzgeräte
  4. Sicht- und Einsatzkurzprüfung
  5. Erbringung einer altersabhängigen Arbeitsleistung an vier Geräten
  6. Endlosleiter, Laufband, Armergometer, Fahrradergometer
  7. Begehen der verdunkelten Orientierungsstrecke Atemschutzübungsanlage

Zurückweisung / Abbruch:

Die Atemschutzaufsichten können Teilnehmer, die die Atemschutztauglichkeit im Sinne der FwDV 7 nicht erfüllen zurückweisen. Ebenso können diese nach Vorliegen eines Abbruchgrundes gemäß Dienstanweisung die Übung für einzelne Teilnehmer abbrechen.

Sonstige Hinweise

Die Atemschutzaufsichten sind gegenüber den Teilnehmern weisungsbefugt. Die Schutzbekleidung wird grundsätzlich durch die jeweilige Gebietskörperschaft (Stadt/Gemeinde) gestellt. Die Atemschutzgeräte, Druckbehälter, Masken und Lungenautomaten werden vom Landkreis Harburg zur Verfügung gestellt.

Lehrgangsvoraussetzungen:

In Ziffer 3 der FwDV 7 – Atemschutz – wird festgelegt, dass Einsatzkräfte unter Atemschutz nur eingesetzt werden dürfen, die

  • das 18. Lebensjahr vollendet haben
  • körperlich geeignet sind. (Die körperliche Eignung ist nach den berufsgenossenschaftlichen Grundsätzen für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen, Grundsatz G 26.3 „Atemschutzgeräte“, in regelmäßigen Abständen festzustellen. Dies gilt insbesondere nach schwerer Erkrankung oder wenn sie selbst vermuten, den Anforderungen nicht mehr gewachsen zu sein.)
  • die Ausbildung zum Atemschutzgeräteträger erfolgreich absolviert haben
  • regelmäßig an Fortbildungsveranstaltungen und an Wiederholungsübungen teilgenommen haben (vgl. Ziffer 6 FwDV 7 – Atemschutz –: mindestens jährliche Teilnahme an einer Unterweisung über den Atemschutz, einer Belastungsübung in einer Atemschutzübungsanlage und einer Einsatzübung bzw. geeigneter Einsatz unter Atemschutz)
  • sich zum Zeitpunkt der Übung oder des Einsatzes einsatzfähig fühlen und gesund sind.

Die Ausbilder.

Jasmin Kornack

Lennart Ranf

stv. Ausbildungsleiter
l.ranf@feuerwehr-lkharburg.de