Zur gezielten Bekämpfung von Bränden ohne unnötige Wasserschäden ist es von steigender Wichtigkeit, dass die Feuerwehren in Einsatzstellen eindringen und das Feuer „von Angesicht zu Angesicht“ bekämpfen können. Um als Feuerwehrmitglied an Einsatzstellen in brennende Gebäude eindringen zu können, benötigt man eine gute, fachliche Ausbildung und körperliche Fitness. Der Atemschutzeinsatz innerhalb eines brennenden Gebäudes ist eine der gefährlichsten Aufgaben, die bei der Feuerwehr erfüllt werden. Oftmals sind die Gefahren innerhalb eines verqualmten Gebäudes mangels Sichtmöglichkeit nicht unmittelbar zu erkennen; außerdem müssen sich die eingesetzten Kräfte innerhalb eines Trupps absolut aufeinander verlassen können! Pro Lehrgang absolvieren dort bis zu 20 sowohl weibliche als auch männliche Feuerwehrmitglieder diesen anspruchsvollen Lehrgang. In 30 Stunden, verteilt auf sieben Unterrichtstage, wird der richtige Umgang mit den Atemschutzgeräten sowie das taktische Verhalten im Einsatz erläutert und geübt und das beigebrachte Wissen abgeprüft.
Im theoretischen Unterricht werden alle wichtigen Dinge rund um den Bereich Atemschutz beigebracht. Hierzu
gehören „Grundlagen der Atmung“, „Einsatzgrundsätze Suchen + Retten“ sowie „Verhalten in Notsituationen“. Außerdem werden auch die Grundlagen der Gerätetechnik (Hauptbestandteile und Funktionsweisen) vermittelt. Das zu erlernende Fachwissen in diesen Bereichen ist eine wichtige Grundlage für den praktischen Unterrichtsteil.
Im praktischen Unterricht arbeitet man nun mit den Geräten und setzt das erlernte Theoriewissen um. In den ersten praktischen Ausbildungsstunden wird im Umgang mit dem “umluftabhängigen“ Filtergerät vertraut gemacht, um im Anschluss den Umgang mit dem „umluftunabhängigen“ Pressluftatmer zu erlernen. Durch leichte Gewöhnungsübungen (Belastungsgewöhnungsübung nach FwDV7) werden die Lehrgangsteilnehmer langsam an die jeweiligen Geräte herangeführt. Nach und nach wird die zu verrichtende Leistung durch verschiedene einsatznahe Übungen und gleichmäßige Steigerung der Belastung an Leistungsmessgeräten, wie Endlosleiter, Laufband und Fahrrad und Armergometer erhöht, bis die Teilnehmer zur Leistungsüberprüfung in der Atemschutzstrecke 80 KJ laut FWDV 7 erbringen müssen. In der praktischen Ausbildung werden, außerdem die Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft der Geräte und die wichtigen einsatztaktischen Grundlagen geübt. Dazu gehören, z.B. das richtige Öffnen von Türen und Vorgehen in verqualmte Räume. Zum Ende des Lehrgangs erfolgt ein Notfalltraining, damit die Feuerwehrleute bestmöglich auf Einsatznotfälle und damit die Rettung eigener Kameraden vorbereitet sind.
Leistungsprüfung nach FwDV 7
Am vorletzten Ausbildungstag müssen die Lehrgangsteilnehmer den Leistungsnachweis gemäß FWDV 7 (Leistungsprüfung) und einen praktischen Leistungsnachweis in einer Übung unter einsatznahen Bedingungen erbringen. Für die einsatznahen Übungen werden Atemschutztrupps mit zwei oder drei Feuerwehrleuten gebildet. Jeder Trupp erhält eine einsatztaktische Aufgabe, welche er gemeinsam lösen muss. Dies kann z.B. eine Menschenrettung oder Brandbekämpfung sein. Während dieser Übungen treten gemäß Vorgabe der FWDV 7 immer wieder “Notfälle“ ein, bei denen dann auch das Verhalten bei Einsatzunfällen gezeigt werden muss. Während der einsatztaktischen Übungen in der Übungsanlage werden die Kameraden durch Ausbilder innerhalb der Anlage beobachtet und begleitet.
Am letzten Abend erfolgt der theoretische Leistungsnachweis. Dieser setzt sich aus einem schriftlichen Test und einer mündlichen Prüfung zusammen.
Aufgrund der mit Atemschutzeinsätzen verbundenen besonderen Risiken sind insbesondere die körperlichen Anforderungen hoch und die Bewertung der Leistungen erfolgt entsprechend. Hiermit verbunden ist unter anderem auch, dass die Chance auf Nichtbestehen des Lehrgangs relativ hoch ist. Hierüber sollten sich alle Teilnehmer vor Beginn des Lehrgangs im Klaren sein.
Lehrgangsvoraussetzungen:
Mindestalter von 18 Jahren, die erfolgreich abgeschlossene Truppmannausbildung Teil 1 (früher Grundlehrgang) sowie gültige Untersuchung nach Berufsgenossenschaftlichem Grundsatz G 26.3. Der Sprechfunklehrgang sollte vorteilhafterweise vor dem Atemschutzgeräteträgerlehrgang absolviert worden sein.